Vereinsratgeber
Verein gründen
Alles, was Sie für die Gründung eines neuen Vereins in der Stadt Zug wissen müssen – von den ersten Schritten bis zur Eintragung auf VereineZug.
Schritte zur Vereinsgründung
Vereine tragen massgebend zum Funktionieren der Gemeinschaft und zum Gesellschaftsleben bei. Die Stadt Zug unterstützt deshalb Freiwilligenarbeit und Projekte von Nonprofitorganisationen, welche eine hohe Eigenleistung ausweisen und von öffentlichem Interesse sind. Grundlagen für die Unterstützungsarbeit der Stadt Zug finden Sie in der Broschüre «Informationen zur Unterstützung von Vereinen durch die Stadt Zug».
- 1
Gründungsversammlung durchführen
Mindestens 3 Personen beschliessen die Gründung und verabschieden die Statuten.
- 2
Statuten verfassen
Zweck, Organisation und Mitgliedschaft schriftlich festhalten (Vorlage siehe unten).
- 3
Vorstand wählen
Präsidium, Kassier:in und weitere Vorstandsmitglieder bestimmen.
- 4
Eintragung prüfen lassen
Bei wirtschaftlicher Tätigkeit: Eintrag ins Handelsregister des Kantons Zug.
Dokumente zum Download
Vereine tragen massgebend zum Funktionieren der Gemeinschaft und zum Gesellschaftsleben bei. Die Stadt Zug unterstützt deshalb Freiwilligenarbeit und Projekte von Nonprofitorganisationen, welche eine hohe Eigenleistung ausweisen und von öffentlichem Interesse sind. Grundlagen für die Unterstützungsarbeit der Stadt Zug finden Sie in der Broschüre «Informationen zur Unterstützung von Vereinen durch die Stadt Zug».
Nützliche Links
Vereine tragen massgebend zum Funktionieren der Gemeinschaft und zum Gesellschaftsleben bei. Die Stadt Zug unterstützt deshalb Freiwilligenarbeit und Projekte von Nonprofitorganisationen, welche eine hohe Eigenleistung ausweisen und von öffentlichem Interesse sind. Grundlagen für die Unterstützungsarbeit der Stadt Zug finden Sie in der Broschüre «Informationen zur Unterstützung von Vereinen durch die Stadt Zug».
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Handelsregisteramt Kanton Zug
Formulare und Informationen zur Eintragung Ihres Vereins.
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Vereinsrecht Kanton Zug
Rechtliche Grundlagen für Vereine gemäss Schweizer ZGB.
- Weitere Details → (Opens in a new tab)
Steuerbefreiung für Vereine
Voraussetzungen und Antrag bei der kantonalen Steuerverwaltung.
Weiterführende Angebote
Weitere nützliche Organisationen
Vereine tragen massgebend zum Funktionieren der Gemeinschaft und zum Gesellschaftsleben bei. Die Stadt Zug unterstützt deshalb Freiwilligenarbeit und Projekte von Nonprofitorganisationen, welche eine hohe Eigenleistung ausweisen und von öffentlichem Interesse sind. Grundlagen für die Unterstützungsarbeit der Stadt Zug finden Sie in der Broschüre «Informationen zur Unterstützung von Vereinen durch die Stadt Zug».
Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung fördert und koordiniert ein bedarfsgerechtes Sport- und Bewegungsangebot sowie Massnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung.
www.zg.ch – Amt für Sport und GesundheitsförderungVerein gründen
Ein Verein ist eine juristische Person, die in Art. 60 ZGB als körperschaftliche Personenverbindung bezeichnet wird. Vereine können sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen. Einen wirtschaftlichen Zweck darf der Verein nur dann haben, wenn dieser zur Erfüllung der ideellen Ziele dient. Beim Verfassen der Statuten müssen die zwingenden Bestimmungen des ZGB über juristische Personen im Allgemeinen (Art. 52 ff. ZGB) und den Verein im Besonderen (Art. 60 ff. ZGB) beachtet werden. Weitere und umfassendere Informationen zur Gründung eines Vereines finden Sie auch auf der Website von vitamin B, der Fachstelle für Vereine.
Kontakte
Je nach Zweck Ihres Vereines stehen Ihnen folgende Abteilungen/Fachbereiche für Rückfragen zur Verfügung.
Freizeitanlagen anderer Anbieter
Neben den Freizeitanlagen der Stadt Zug gibt es auch weitere Anbieter entsprechender Räume für ihre Vereinstätigkeit.
